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BFH Beschluss v. - III B 67/03

Gesetze: EStG §§ 9, 32, 33a; FGO § 115

Berücksichtigung studienbezogener Aufwendungen als vorab entstandene WK; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei auslaufendem Recht (hier: zum Begriff der Einkünfte im Rahmen des § 33a EStG)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 336
BFH/NV 2004 S. 336 Nr. 3
JAAAB-14643

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