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BFH Beschluss v. - III E 5/03

Gesetze: FGO §§ 51, 62a; GKG §§ 5, 8

Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn Kostenschuldner sachliche Richtigkeit eines Beschl. bestreitet; kein Vertretungszwang im Erinnerungsverfahren

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 363
BFH/NV 2004 S. 363 Nr. 3
DAAAB-14645

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