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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 394/02 EFG 2004 S. 349

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1 Satz 1, AO § 351 Abs. 1

Antragsbefugnis auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht befristet

Leitsatz

Die Antragsbefugnis nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG 1999 eröffnet ein unbefristetes Wahlrecht, das - wie bei der Wahl der Veranlagungsart von Ehegatten - auch noch nach dem Ergehen eines Änderungsbescheids ausgeübt und ggf. durchgesetzt werden kann

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 349
EFG 2004 S. 349 Nr. 5
FAAAB-14708

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