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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 96/03

Gesetze: VStG 1990 § 10 Nr. 1, BewG § 110 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 111 Nr. 3

Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer auf den angesparten Kapitalstock für eine private Altersversorgung

Vermögensteuer 1993 bis 1996

Leitsätze

Wegen der unterschiedlichen privaten Verfügbarkeit der Kapitalstöcke für eine kollektive und eine private Altersvorsorge während und nach der Ansparzeit verstieß es nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, dass das für eine private Altersversorgung angesparte Kapitalvermögen vollumfänglich der Vermögensteuer unterworfen wurde, wohingegen die für die Zahlung von Sozialrenten und Beamtenpensionen benötigten Kapitalstöcke vermögensteuerfrei blieben.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Fundstelle(n):
KAAAB-14754

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