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BFH Urteil v. - V R 51/02 BStBl 2004 II S. 322

Gesetze: UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 3Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a

Behandlung der Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

Leitsatz

Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören —unabhängig von der Bezeichnung als „Zuschuss"— dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn

- der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt,

- der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung gezahlt wird, und

- mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 322
BB 2004 S. 258 Nr. 5
BFH/NV 2004 S. 446
BFH/NV 2004 S. 446 Nr. 3
BStBl II 2004 S. 322 Nr. 7
DB 2004 S. 418 Nr. 8
DStR 2004 S. 178 Nr. 5
DStRE 2004 S. 240 Nr. 4
INF 2004 S. 211 Nr. 6
KÖSDI 2004 S. 14054 Nr. 2
UR 2004 S. 151 Nr. 3
GAAAB-14913

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