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FG München Urteil v. - 14 K 5016/00 EFG 2004 S. 375

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1

Abonnentengebühren für Fernsehsendungen

Umsatzsteuer 1990

Leitsatz

Die von Abonnenten der Pay-TV-Sender für das Senden von Fernsehprogrammen entrichteten Gebühren unterliegen verfassungsgemäß nicht dem für Filmvorführungen geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 342 Nr. 6
EFG 2004 S. 375
EFG 2004 S. 375 Nr. 5
TAAAB-15091

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