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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VIII 776/98 EFG 2000 S. 116

Gesetze: EStG § 9a Satz 1 Nr. 2 Satz 2

Notargebühren für Grundschuldbestellung als abziehbare Schuldzinsen

Leitsatz

Zu den gem. § 9a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG abziehbaren Schuldzinsen gehören auch die Nebenkosten der Geldbeschaffung wie die Notargebühren für die Grundschuldbestellung.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 342 Nr. 7
EFG 2000 S. 116
BAAAB-15113

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