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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - XIII 135/91

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2

Einheitlicher Gewerbebetrieb

Leitsatz

  1. Ob ein oder mehrere Gewerbebetriebe vorliegen, beurteilt sich danach, ob die Betriebe wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch selbstständig sind.

  2. Die Annahme eines selbstständigen Gewerbebetriebs erfordert eine vollkommene Eigenständigkeit. Die Betriebe müssen nebeneinander am Wirtschaftleben teilnehmen. Werden Aktivitäten gebündelt, um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, ist eine Wirtschaftseinheit gegeben.

  3. Bei einer Massagepraxis und einem Saunabetrieb mit nur einem Empfangsraum für beide Geschäftsbereiche, bei dem die Kunden vom Massage- zum Saunabetrieb und umgekehrt wechseln können, ist von einem Gewerbebetrieb auszugehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAB-15114

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