Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 39 UStG Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2004
I. Allgemeine Regelungen
Für die Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2004 gelten die Vorschriften der §§ 32, 38 b, 39 ff. des Einkommensteuergesetzes – EStG 2002 – i. d. F. vom (BGBl 2002 I S. 4210, BGBl 2003 I S. 179, BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung vom (BGBl 2003 I S. 1550).
Durch das vom Gesetzgeber geplante Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform auf 2004 entfällt möglicherweise ab dem Kalenderjahr 2004 die Steuerklasse II (Wegfall des Haushaltsfreibetrags). Der stufenweise Abbau des Haushaltsfreibetrags beruht den Entscheidungen des u. a. – und ist an die Tarif-Entlastungsstufen gekoppelt worden (vgl. Kurzinformation, 041/02 vom ). Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht in Gang gesetzt worden, so dass sich bezüglich der Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit Steuerklasse II für das maschinelle Ausstellungsverfahren zum Stichtag zunächst keine Änderungen ergeben. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden sowohl die Finanzämter als auch die Gemeinden über die ggf. eingetretenen Gesetzesänderungen unterrichtet.
Neben den...