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BFH Beschluss v. - IV B 194/01

Gesetze: FGO § 76, § 115 Abs. 2 Nr. 3

Anforderungen an den Vortrag einer weit zurückliegenden beweisbedürftigen Tatsache infolge einer nicht zeitnahen Bearbeitung des Rechtsbehelfs bzw. der Klage

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Fundstelle(n):
XAAAB-15376

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