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Aktuelle Gesetzesänderungen
Zum Jahresende 2003 wurden zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen. Nachfolgend werden wesentliche ertragsteuerliche Änderungen sowie die Änderungen des Eigenheimzulagengesetzes, des 5. VermBG und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes kurz dargestellt. Diese Änderungen gelten, soweit keine abweichende Anwendungsregelung aufgeführt ist, ab dem VZ 2004.
I. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften – Steueränderungsgesetz 2003 (vom , BGBl 2003 I S. 2645)
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3 b EStG)
für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge wird ab 2004 auf einen Grundlohn i. H. v. höchstens 50 EUR pro Stunde abgestellt (entspr. ≈ 8.000 EUR/Monat bzw. 100.000 EUR/Jahr)
Doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 a EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1, 2 EStG, § 52 Abs. 12 Satz 1 EStG)
Wegfall der Zweijahresfrist für die steuerliche Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ab 2003
gilt in formell nicht bestandskräftigen Fällen auch für frühere VZ (vgl. Az. S 2352 – 26/10 – St 22)
Wegfall der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung für Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand nach R 43 Abs. 5 LStR ab 2004.
Gesetzliche Regelung des anschaffungsnahen Aufwands (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG, § 9 Abs. 5 EStG, § 52 Abs. 16 und 23 a EStG)
gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungsregelung
Aufwendungen für Instandsetzung/Modernisierung innerhalb von drei ...