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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 40/01

Gesetze: EStG § 15, EStG § 16, UmwStG § 20 Abs. 1, UmwStG § 20 Abs. 7

Zuordnung einer spekulativen Anlage zum Betriebsvermögen

Leitsatz

Eine extrem spekulative Finanzanlage (Verzinsung von 1.300 %) ist objektiv nicht geeignet, das Betriebskapital zu stärken. An einer klaren und eindeutigen Zuordnung zum Betriebsvermögen fehlt es, wenn die betriebliche Erfassung erstmals eineinhalb Jahre nach dem Erwerb erfolgt.

Fundstelle(n):
AAAAB-15482

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