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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VI 215/03

Gesetze: FGO § 33 Abs. 1, FGO § 114, FGO § 142, AO § 119, AO § 122, AO § 226 Abs. 3

Keine einstweilige Anordnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Leitsatz

Kein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung

Keine Verrechnung von Abgabenrückständen mit angeblichen Ansprüchen.

Fundstelle(n):
YAAAB-15529

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