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BMF - IV A 2 - S 1978 - 16/03 BStBl 2003 I S. 786

Zweifelsfragen zu den Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I S. 4133) Folgendes: Die Regelungen des (BStBl 2002 I S. 268) bleiben hiervon grundsätzlich unberührt.

A. Umwandlung von Körperschaft auf Personengesellschaft

I. Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 UmwStG)

1 Infolge des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren sind die Regelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs. 4, 5 und 6 UmwStG) angepasst worden. Das Übernahmeergebnis berechnet sich nunmehr wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter
nach § 4 Abs. 1 UmwStG zu übernehmen sind
./.
Buchwert der Anteile an der übertragenden
Körperschaft
=
Übernahmegewinn/-verlust i. S. des § 4 Abs. 4
Satz 1 UmwStG
+
Sperrbetrag nach § 50c EStG
=
Übernahmegewinn/-verlust i. S. des § 4 Abs. 4
und 5 UmwStG

2 Ein sich danach ergebender Übernahmeverlust bleibt stets außer Ansatz, unabhängig davon, ob dieser auf natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaf...

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