Zuordnung von WG zum Anlagevermögen bei mehreren
Betriebsstätten
Leitsatz
1. Unterhält ein
Anspruchsberechtigter mehrere Betriebsstätten sowohl inner- als auch
außerhalb des Fördergebiets, so gehören die einer
Betriebsstätte im Fördergebiet nicht räumlich zugeordneten
Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen derjenigen Betriebsstätte,
zu der die engeren Beziehungen bestehen (Fortführung der Grundsätze
des
,
BFHE 192, 363,
BStBl II 2000, 592).
2. Gründet ein außerhalb
des Fördergebiets ansässiges Unternehmen im Fördergebiet eine
Zweigniederlassung, so können die vor der Gründung angeschafften
Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen dieser Betriebsstätte nicht
nach den Grundsätzen über die Zulagenbegünstigung von vor
Betriebseröffnung angeschafften Wirtschaftsgütern zugeordnet
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 250 BB 2004 S. 369 Nr. 7 BFH/NV 2004 S. 442 BFH/NV 2004 S. 442 Nr. 3 BStBl II 2004 S. 250 Nr. 6 DB 2004 S. 414 Nr. 8 DStRE 2004 S. 288 Nr. 5 FR 2004 S. 538 Nr. 9 INF 2004 S. 248 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2005 S. 3033 EAAAB-15848