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BFH Urteil v. - III R 30/01 BStBl 2004 II S. 250

Gesetze: AO 1977 § 12FGO § 96 Abs. 1 Satz 1InvZV § 2 Satz 1 Nr. 6 aInvZulG 1991 § 11 Abs. 1 Satz 2

Zuordnung von WG zum Anlagevermögen bei mehreren Betriebsstätten

Leitsatz

1. Unterhält ein Anspruchsberechtigter mehrere Betriebsstätten sowohl inner- als auch außerhalb des Fördergebiets, so gehören die einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht räumlich zugeordneten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen derjenigen Betriebsstätte, zu der die engeren Beziehungen bestehen (Fortführung der Grundsätze des , BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592).

2. Gründet ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges Unternehmen im Fördergebiet eine Zweigniederlassung, so können die vor der Gründung angeschafften Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen dieser Betriebsstätte nicht nach den Grundsätzen über die Zulagenbegünstigung von vor Betriebseröffnung angeschafften Wirtschaftsgütern zugeordnet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 250
BB 2004 S. 369 Nr. 7
BFH/NV 2004 S. 442
BFH/NV 2004 S. 442 Nr. 3
BStBl II 2004 S. 250 Nr. 6
DB 2004 S. 414 Nr. 8
DStRE 2004 S. 288 Nr. 5
FR 2004 S. 538 Nr. 9
INF 2004 S. 248 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2005 S. 3033
EAAAB-15848

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