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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 64/00 EFG 2004 S. 477

Gesetze: BewG § 138 Abs. 3, BewG § 145 Abs. 3, ErbStR Abschn. 161 Abs. 6

Grundstückswert bei noch nicht abgerechneten Erschließungskosten

Leitsatz

Sind die Erschließungsanlagen noch nicht vollständig hergestellt und muss der Erwerber des Grundstücks die Erschließungskosten noch im vollen Umfang selbst tragen, ist der Grundbesitzwert aus dem Bodenrichtwert für unerschlossenes Bauland zu ermitteln.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 477
EFG 2004 S. 477 Nr. 7
KÖSDI 2004 S. 14174 Nr. 5
HAAAB-15915

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