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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 4877/99 EFG 2004 S. 284

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStDV § 19 Abs.1

Leasingvermögens von Kreditinstituten als Dauerschulden

Leitsatz

Bei Kreditinstituten die neben Bank- auch Leasinggeschäfte betreiben sind die Gegenstände über die Leasingverträge abgeschlossen werden und die zum Anlagevermögen gehören bei der Berechnung der Dauerschuldzinsen und der Dauerschulden in die besondere Bemessungsgrundlage einzubeziehen, dagegen sind die erhaltenen passiv abgegrenzten Mietsonderzahlung in nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 284
EFG 2004 S. 284 Nr. 4
SAAAB-15920

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