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§ 10 UStG; Ermittlung der
Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen;
Umsetzung
der Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom
– Rs. C-317/94, Elida Gibbs –, vom
– Rs. C-427/98, Europäische Kommission gegen
Deutschland – und vom – Rs.
C-398/99. Yorkshire Co-operatives Ltd. –
Bezug: (BStBl 1998 I S. 627)
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen Folgendes:
I. Vorbemerkung
1 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom – Rs. C-317/94, Elida Gibbs, zur Auslegung von Artikel 11 der 6. EG-Richtlinie bei der Ausgabe von Warengutscheinen entschieden, dass der Hersteller einer Ware die Bemessungsgrundlage für eine Lieferung an einen Groß- oder Einzelhändler um den Nennwert von dem Hersteller ausgegebener Warengutscheine, die von einem Endverbraucher beim Erwerb der Ware von einem anderen Unternehmer als dem Hersteller (z.B. einem Einzelhändler) eingelöst werden, vermindern kann. Die Finanzverwaltung war dieser Entscheidung unter Hinweis auf die Grundsätze der (Allphasen-)Umsatzsteuer, also der Beurteilung nach der jeweiligen Leistungsbeziehung, nur für den Fall gefolgt, dass die dem Warengutschein entsprechende Vergütung in jeder Stufe der Lieferkette (Hersteller – Händler – Endverbraucher) gewährt wird (vgl. IV C 3 – S 7200 – 29/98, BStBl 1998 I S. 627).
2 Bezug nehmend auf seine Entscheidung vom – Rs. C-317/94, a.a.O. – stellte der