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§ 25 c UStG; Sonderregelung für Anlagegold (ABl. EG 1998 Nr. L 283 S. 31 und ABl. EG 1999 Nr. L 22 S. 75);
Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2004
Bezug:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2004 die Kriterien des Art. 26 b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2003 Nr. C 272 S. 3) veröffentlicht. Das BMF hat einen Abdruck dieser Liste bereitgestellt.
MEHRWERTSTEUER (MwSt)
BEFREITES ANLAGEGOLD
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26 b Buchstabe A Ziffer ii) der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom , geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom (Sonderregelung für Anlagegold), erfüllen
(2003/C 272/03)
Gültig für das Jahr 2004
ERLÄUTERUNGEN
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26 b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom ) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26 b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2004 von der MwSt befreit.
Die Steuerbefreiung gilt ...