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Oberfinanzdirektion Koblenz - S 0550 A - St 34 2 S 0550 A - St 44 1 S 7348 A - St 34 2 S 7348 A - St 44 1

§ 18 UStG; Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Insolvenzfällen

Die nachfolgenden Regelungen sind zum Widerruf und zur Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Insolvenzfällen zu beachten:

1 Allgemeine Grundsätze

Wurde eine Sondervorauszahlung gem. § 47 UStDV durch den Unternehmer entrichtet, so ist die Sondervorauszahlung in der Regel bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember anzurechnen (§ 48 Abs. 4 UStDV, Abschnitt 228 Abs. 6 UStR). Dies gilt grundsätzlich auch in Insolvenzfällen, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners keinen Einfluss hat (vgl. , BStBl 2000 II S. 639). Unerheblich ist auch, dass dem Insolvenzverwalter aus insolvenzrechtlichen Gründen (Abgrenzung Insolvenzforderungen zu den Masseverbindlichkeiten) eine neue zweite (9000er) Steuernummer erteilt wird.

Die Anrechnung der Sondervorauszahlung auf die Steuerschuld des entsprechenden Voranmeldungszeitraums ist abgabenrechtlich nicht Teil des Steuerfestsetzungsverfahrens, sondern Teil des Erhebungsverfahrens. Die Abrechnung der Sondervorauszahlung ist ein eigenständiger Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO, der unabhängig von der Steuerfestsetzung mit eigenen Rechtsmitteln angegriffen werden kann und muss. Dies gilt sowohl für die Anrec...

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