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BFH Beschluss v. - VII S 19/03

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3

Zuständigkeit des BFH zur Entsch. über einen Antrag auf AdV; keine AdV eines rechtskräftigen Verwaltungsakts

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 522
BFH/NV 2004 S. 522 Nr. 4
XAAAB-16066

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