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BFH Urteil v. - I R 33/02

Gesetze: KStG § 1 Nr. 4KStG § 8 Abs. 1 und 2EStG § 2 Abs. 2EStG § 15 Abs. 1 und 2AO 1977 § 14KStG a.F. § 47 Abs. 1 und 2

Mehrere Sportveranstaltungen eines nicht von der KSt befreiten Vereins als einheitlicher Betrieb

Leitsatz

1. Mehrere Motorsportveranstaltungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Vereins sind als ein einheitlicher Betrieb zu beurteilen, wenn sie gleichartig sind und der Verein für sie keine voneinander getrennten Organisationen unterhält.

2. Die Tatsache, dass der Verein durch einige der Veranstaltungen Gewinne und durch andere Veranstaltungen Verluste erzielt, schließt die Beurteilung der Veranstaltungen als einen einheitlichen und ohne Gewinnerzielungsabsicht unterhaltenen Betrieb nicht aus.

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 425 Nr. 8
BFH/NV 2004 S. 445
BFH/NV 2004 S. 445 Nr. 3
DB 2004 S. 416 Nr. 8
DStRE 2004 S. 335 Nr. 6
INF 2004 S. 209 Nr. 6
KÖSDI 2004 S. 14091 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2005 S. 3622
StB 2004 S. 122 Nr. 4
IAAAB-16071

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