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BFH Beschluss v. - V R 28/03

Gesetze: UStG 1993 bis 1999 § 1 Abs. 1UStG 1993 bis 1999 § 2 Abs. 3UStG 1993 bis 1999 § 24Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, 4 und 25

Jagdverpachtung durch einen Land- und Forstwirt

Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:

1. Dürfen oder müssen die Mitgliedstaaten, die die in Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von Umsatzsteuer freistellen?

2. Falls Frage 1 bejaht wird: Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze der allgemeinen Regelung der Richtlinie 77/388/EWG?

Was folgt daraus für die Verpachtung einer Jagd durch einen Pauschallandwirt?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BB 2004 S. 426 Nr. 8
BFH/NV 2004 S. 449
BFH/NV 2004 S. 449 Nr. 3
DB 2004 S. 690 Nr. 13
DStRE 2004 S. 346 Nr. 6
INF 2004 S. 251 Nr. 7
KÖSDI 2004 S. 14095 Nr. 3
StB 2004 S. 124 Nr. 4
UR 2004 S. 208 Nr. 4
QAAAB-16077

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