1. Dürfen oder müssen die
Mitgliedstaaten, die die in
Art. 25 der Richtlinie
77/388/EWG vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung
für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht
übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von
Umsatzsteuer freistellen?
2. Falls Frage 1 bejaht wird:
Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und
für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige
Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze
der allgemeinen Regelung der
Richtlinie
77/388/EWG?
Was folgt daraus für die
Verpachtung einer Jagd durch einen
Pauschallandwirt?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BB 2004 S. 426 Nr. 8 BFH/NV 2004 S. 449 BFH/NV 2004 S. 449 Nr. 3 DB 2004 S. 690 Nr. 13 DStRE 2004 S. 346 Nr. 6 INF 2004 S. 251 Nr. 7 KÖSDI 2004 S. 14095 Nr. 3 StB 2004 S. 124 Nr. 4 UR 2004 S. 208 Nr. 4 QAAAB-16077