Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17 EStG; Auflösung einer
Kapitalgesellschaft;
Entstehung und Zeitpunkt der steuerlichen
Berücksichtigung eines Auflösungsgewinns bzw.
-verlustes;
erstmalige Anwendung des
Halbeinkünfteverfahrens
Bezug:
Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG sind die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis Abs. 3 EStG über die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn eine Kapitalgesellschaft aufgelöst wird. Nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG gehört somit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft i.S. des § 17 Abs. 1 EStG beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hält. Entsprechendes gilt auch für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste, sofern die Verlustberücksichtigung nicht nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG ausgeschlossen wird.
1. Entstehung eines Auflösungsgewinns bzw. -verlustes
Die Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes setzt die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus (vgl. BStBl 1994 II S. 162 und BFH/NV 1994 S. 364).
Für die Frage, ob es sich dem Grunde nach um einen Vorgang i.S. des § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG handelt, sind somit die Voraussetzungen im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft maßgeblich (vgl. BStBl 1999 II S. 339, vom , BStBl 1999 II S. 348, vom , VIII R 50/98, BStBl 1999 II S. 559, VIII R 32/96, BFH/NV 1999 S. 922). Für die Überprüfung der Bete...