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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1208/98 EFG 2004 S. 461

Gesetze: ZRFG § 3, AO § 130 Abs. 2

Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie zu den Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

Leitsatz

1. Bei Erwerb eines vermieteten begünstigten Wirtschaftsguts muss in entsprechender Anwendung der TZ 14 der Zonenrandförderungsrichtlinien spätestens nach drei Monaten eine Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke beginnen.

2. Zu den Voraussetzungen einer Rücknahme nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 461
EFG 2004 S. 461 Nr. 6
UAAAB-16216

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