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BFH Beschluss v. - IV B 61/02

Gesetze: FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 500
BFH/NV 2004 S. 500 Nr. 4
XAAAB-16309

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