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BFH Urteil v. - VI R 148/01

Gesetze: FGO §§ 98, 99; EStG § 26b

Statthaftigkeit eines Teilurt. bei zusammenveranlagten Ehegatten; keine Umdeutung eines Teilurt. in ein Zwischenurt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 527
BFH/NV 2004 S. 527 Nr. 4
SAAAB-16315

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