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FG Münster Urteil v. - 1 K 165/99 E, U EFG 2004 S. 542

Gesetze: AO § 370, AO § 370 Abs 1, AO § 370 Abs 1 Nr 1, StGB § 27, StPO § 153a, AO § 71

Abgabenordnung:

Haftung des Teilnehmers einer Steuerhinterziehung

Leitsatz

1) Der Geschäftsführer eines Betriebs haftet gem. § 71 AO schon dann für die Steuerschulden des Inhabers, wenn er als Gehilfe der Steuerhinterziehung anzusehen ist.

2) Ein enges Weisungsverhältnis des Geschäftsführers führt nicht zur Einschränkung der Schuld.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 542
EFG 2004 S. 542 Nr. 8
LAAAB-16420

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