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FG München Urteil v. - 1 K 4513/00

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 13

Galoppergestüt als Liebhaberei

Einkommensteuer 1991, 1992, 1994, 1995 und 1996 zugleich als Rechtsnachfolgerin des verst. Ehemannes

Leitsatz

Produziert ein Galoppergestüt mit durchschnittlich 2–4 Zuchtstuten in 11 Jahren Verluste von über 1,5 Mio. DM und ist ein möglicher Ausgleich der Verluste mangels betrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen und schließlich auch der Einstellung des Zuchttätigkeit nicht zu erkennen, sind die Verluste insgesamt steuerlich nicht zu berücksichtigten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAB-16427

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