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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 2846/02

Gesetze: EStG § 63 Abs. 2, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 70 Abs. 1, EStG § 70 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 3

Bindungswirkung eines ablehnenden Kindergeldbescheides

Leitsatz

  1. Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheides reicht bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.

  2. Die Bindungswirkung des Bescheides bezieht sich neben dem Zeitraum für den das Kindergeld gewährt werden soll, nur auf die konkret bezeichneten Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, auch wenn im Bescheid kein Bezug auf dieses Kind genommen wird.

Fundstelle(n):
PAAAB-16449

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