Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - S 0622 A - 20 - St II 4.01

§ 364 AO; Berechtigung zur Akteneinsicht

1. Allgemeines

Die Beteiligten (§§ 78, 359 AO) und deren Bevollmächtigte haben im Besteuerungsverfahren einschließlich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht. Sie können jedoch beanspruchen, dass über ihren Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden wird ( BFH/NV 1996 S. 64). Eine rechtswidrige Verweigerung der Akteneinsicht stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar ( BFH/NV 1998 S. 459).

Der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren und die insoweit der Finanzverwaltung eingeräumte Ermessensausübung verstoßen nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Ein Anspruch auf Akteneinsicht im steuerlichen Ermittlungsverfahren lässt sich auch nicht aus der Richtlinie 95/46/EG herleiten, die ihre Umsetzung in innerstaatliches Recht durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und entsprechende landesrechtliche Datenschutzgesetze erfahren hat. Sowohl die Richtlinie 95/46/EG als auch die nationalen Datenschutzgesetze (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 HDSG) erkennen den Vorrang einschränkender bereichsspezifischer Regelungen in Steuerangelegenheiten an. Die Normierungen der §§ 30 ff AO regeln den Datenschutz für das Besteuerungsverfa...BStBl 2003 II S. 790

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank