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OFD München - S 2137 - 50 St 41/42

§ 6 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen an Energieversorgungsunternehmen, die nach dem In-Kraft-Treten des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG – vom (BGBl 1998 I S. 730), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) vom (BGBl 2001 I S. 2992) vereinbart worden sind, Folgendes:

Es bestehen keine Bedenken, die Regelung erst auf Baukostenzuschüsse anzuwenden, die in Wirtschaftsjahren vereinbart werden, die nach dem beginnen.

Die Regelung ist für von Windkraftanlagenbetreibern gezahlte Baukostenzuschüsse bei Energieversorgungsunternehmen entsprechend anzuwenden.

Dieses Schreiben entspricht dem IV A 6 – S 2137 – 25/03, das im BStBl 2003 I S. 361 veröffentlicht ist.

Anmerkung der OFD’en:

Nach Auffassung der ESt-Referatsleiter des Bundes und der Länder sind Baukostenzuschüsse, die vor In-Kraft-Treten des EnWG vom (a.a.O.) von Energieversorgungsunternehmen mit Tarifabnehmern und Sonderabnehmern mit über 2...

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