An eine Bank gerichtetes Mitwirkungsverlangen zur Feststellung
der stl. Verhältnisse der Bankkunden
Leitsatz
1. Zwischen einer
Außenprüfung und der Feststellung steuerrelevanter Verhältnisse
dritter Personen muss ein sachlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass
bei einer konkreten und im Aufgabenbereich des Prüfers liegenden
Tätigkeit ein Anlass auftaucht, solche Feststellungen zu treffen. Fehlt es
an einer solchen konkreten Prüfungstätigkeit, die den Anlass für
die Feststellung der Verhältnisse Dritter bieten muss, handelt der
Prüfer außerhalb der ihm durch den Prüfungsauftrag verliehenen
Befugnisse.
2. Diese Grundsätze gelten auch
für ein Mitwirkungsverlangen, das darauf gerichtet ist, unabhängig
von einer konkreten Prüfungstätigkeit ausschließlich die
steuerlichen Verhältnisse Dritter festzustellen. Ein derartiges
Mitwirkungsverlangen ist rechtswidrig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 1032 BFH/NV 2004 S. 549 BFH/NV 2004 S. 549 Nr. 4 BStBl II 2004 S. 1032 Nr. 23 DB 2004 S. 634 Nr. 12 DStR 2004 S. 452 Nr. 11 DStRE 2004 S. 432 Nr. 7 INF 2004 S. 241 Nr. 7 KÖSDI 2004 S. 14128 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3298 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2005 S. 4260 StB 2004 S. 125 Nr. 4 StBp. 2013 S. 171 Nr. 6 IAAAB-16836