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Finanzgericht Hamburg  v. - II 362/02

Gesetze: AO § 191, EStG § 42d, FGO § 102

Lohnsteuerhaftung eines Arbeitgebers

Leitsatz

Die Ermessensausübung bei einer Haftungsinanspruchnahme gemäß § 42d EStG muss spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden.

Fundstelle(n):
VAAAB-16943

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