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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 213/00

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

Einkommensteuer: Kein Sonderausgabenabzug von Schulgeld für ein noch nicht schulpflichtiges Kind

Leitsatz

Die staatliche Anerkennung einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule beinhaltet die Erlaubnis der zuständigen Behörde, dass an ihr die Schulpflicht erfüllt werden kann. Sie enthält nicht die Aussage, dass Schulgeld für die noch nicht der Schulpflicht unterliegenden Kinder dieser Schule steuerlich abziehbar ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAB-16954

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