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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1800/03

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9, EStG § 24 Nr. 1a

Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG

Leitsatz

Wird in einem Kündigungsschutzverfahren ein Vergleich des Inhalts geschlossen, dass das Arbeitsverhältnis befristet fort besteht, dem Arbeitnehmer aber ein Recht zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeräumt und ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung vereinbart, dass an Stelle der dadurch nicht mehr entstehenden Gehaltsansprüche ein Abfindung in gleicher Höhe gezahlt wird, so ist diese nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 307 Nr. 6
RAAAB-16966

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