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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 107/01 EFG 2004 S. 855

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Bstb. c 6. EG-Richtlinie Art. 12UrhG § 2UrhG § 3UrhG § 29UrhG § 31UrhG § 69aUrhG § 69cUrhG § 69d

Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für die Übertragung von Urheberrechten an Computer-Programmen

Leitsatz

1. Urheberrechte an Computer-Programmen können im Einklang mit gemeinschaftsrecht wie Urheberrechte an Werken von Schriftstellern zum ermäßigten Steuersatz eingeräumt werden, wenn die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen werden.

2. Bei einem Zusammenhang mit der Entwicklung von Individual-Software muss die Urheberrechts-Einräumung Hauptbestandteil der Leistung sein; dafür kann die vorgesehene und durchgeführte Weiterübertragung durch den Abnehmer an andere Konzern- oder Branchenunternehmen sprechen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 720 Nr. 12
EFG 2004 S. 855
EAAAB-17147

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