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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7309/98 EFG 2004 S. 776 Nr. 10

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1

Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig

Leitsatz

Ein als freier Mitarbeiter für Volkshochschulen tätiger Dozent, der seine Tätigkeit auf Grund kurzfristiger Honorarverträge verrichtet und hinsichtlich der Inhaltsgewichtung und Durchführung seiner Kurse weitgehend weisungsfrei ist, übt eine selbständige Tätigkeit aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 776 Nr. 10
HAAAB-17159

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