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Sächsisches FG  v. - 2 K 1433/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Erstattung von Reisekosten und Zahlung von Beraterhonoraren an eine dem Gesellschafter nahestehende Person

Körperschaftsteuer 1993 bis 1997

Gewerbesteuer 1993

Gewerbesteuermessbetrag 1993 bis 1997

Umsatzsteuer 1993 bis 1997

Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum bis 1997

Verlustfeststellung KSt. bis 1997 und Feststellung d. verwendb. Eigenkapitals nach § 47 KStG bis 1997

Leitsatz

1. Erstattet eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person Aufwendungen für eine Reise nach Korsika ohne entsprechende Abrechnungsunterlagen, ist darin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen, da die Kostenerstattung einem Fremdvergleich nicht standhält.

2. Zur Behandlung des Honorars aus einem Beratervertrag einer GmbH mit einer einem Gesellschafter nahestehenden Person als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn unklar ist, wofür das Honorar bezahlt worden ist.

Fundstelle(n):
BAAAB-17430

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