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BFH Beschluss v. - X B 142/03

Gesetze: AO § 164 Abs. 2; FGO § 76

Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die verbösernde Entsch.; Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAB-17467

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