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BFH Beschluss v. - IV B 86/02

Gesetze: EStG § 13a, § 4 Abs. 1 Satz 4

Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG muss die Entnahme eines zum notwendigen BV des Landwirts gehörenden Grundstücks in der Anlage L ausdrücklich erklärt werden

Fundstelle(n):
YAAAB-17483

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