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BMF-Schreiben - IV D 2 -S 0338 - 13/04 BStBl 2004 I S. 362

Bearbeitung der Einwendungen gegen das verfassungsgemäße Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bearbeitung der Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der ab 2004 geltenden Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes vom (BGBl 2003 I S. 3076, 2004 I S. 69; BStBl 2004 I S. 120) Folgendes:

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Die darin umgesetzten Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Subventionsabbau waren Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Haushaltsausschuss (vgl. Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004; BT-Drucksache 15/1751, S. 3 und 4) und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Gewichtige Positionen, wie z.B. die Eigenheimzulage und die Entfernungspauschale, waren bereits im Regierungsentwurf enthalten. Die im Vermittlungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorgenommenen Veränderungen hielten sich im Rahmen des Anrufungsbegehrens des Bundesrates und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens. Eine Beratung anhand ausformulierter Gesetzentwürfe ist nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich...BStBl 2000 II S. 162

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