Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - IV 181/01

Gesetze: MinöStG § 19 Abs. 2 S. 3

MinöStG: Nassbagger als schwimmende Vorrichtung

Leitsatz

Ein Schwimmbagger ohne eigenen Antrieb, bei dem Rumpf und Baggerarm eine Einheit bilden, stellt kein Arbeitsgerät i.S.v. § 19 Abs. 2 S. 3 MinöStG dar, das sich "auf" einem Wasserfahrzeug befindet, sondern ist selbst eine schwimmende Vorrichtung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAB-17654

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank