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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 333/02 EFG 2004 S. 817 Nr. 11

Gesetze: EStG § 33

Einkommensteuer: Forderungsausfall als außergewöhnliche Belastung?

Leitsatz

1. Der Verlust einer nach Bedrohung der beruflichen Existenz gestundeten Forderung kann nicht als erpressungsbedingte außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

2. Der Ausfall von Forderungen aus einem Ehe-Auseinandersetzungsvertrag ist keine außergewöhnliche Belastung, auch nicht nach Insolvenz des schuldenden Ehegatten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 817 Nr. 11
VAAAB-17659

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