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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 102/00 EFG 2004 S. 810 Nr. 11

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Einkommensteuer: Tarifbegünstigte Entschädigungszahlungen nach § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG

Leitsatz

Bei einer wirksamen Abbedingung deutschen Rechts liegt keine Ausgleichszahlung nach § 24 Nr. 1e EStG vor, unabhängig davon, welchen Interessenausgleich die Vertragsparteien mit einer vertraglich vereinbarten Abschlusszahlung erreichen wollten.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 810 Nr. 11
UAAAB-17668

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