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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2419/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Nichterfassung von Betriebseinnahmen einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Die Nichterfassung von Betriebseinnahmen aus Verkäufen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens einer GmbH durch Zwischenschaltung eines ausländischen Unternehmens stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Fundstelle(n):
KAAAB-17680

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