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BFH Beschluss v. - VIII B 53/03

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4

Besondere Ausbildungskosten sind solche tatsächlich angefallenen Aufwendungen des Kindes, die im Rahmen der Einkünfteermittlung als WK zu berücksichtigen wären

Fundstelle(n):
RAAAB-17857

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