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BFH Urteil v. - I R 87/02

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

VGA bei Tätigkeit eines Betriebs gewerblicher Art für den Hoheitsbereich der Trägerkörperschaft ohne Deckung der Vollkosten

Leitsatz

1. Lesen Bedienstete eines Betriebs gewerblicher Art (Frischwasser-)Messeinrichtungen ab und stellt der Betrieb gewerblicher Art die Ableseergebnisse (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) zur Verfügung, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt zu verlangen, so liegt darin eine vGA (Bestätigung des Senatsurteils vom I R 108-109/95, BFHE 181, 277, BStBl II 1997, 230).

2. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird jedenfalls dann nicht auf die (anteilige) Deckung der vollen Selbstkosten für die erbrachte Leistung verzichten, wenn er dies gegenüber dem (gedachten) Vertragspartner bei der Preisvereinbarung durchsetzen kann.

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 817 Nr. 15
BFH/NV 2004 S. 736 Nr. 5
DB 2004 S. 850 Nr. 16
DStRE 2004 S. 520 Nr. 9
INF 2004 S. 410 Nr. 11
KÖSDI 2004 S. 14173 Nr. 5
StB 2004 S. 163 Nr. 5
QAAAB-17866

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