Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KWG § 8c

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank