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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 20/04

Gesetze: AO § 162

Schätzung bei einem Immobilienmakler

Aussetzung der Vollziehung betr. Umsatz- und Körperschaftsteuer 1995 und 1996 sowie der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer 1995 und 1996

Leitsatz

Das Fehlen von Aufzeichnungen nach § 10 der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV-) berechtigt das Finanzamt zur Schätzung (§ 162 AO), soweit der Makler/Versicherungskaufmann in einem Zeitraum von drei Jahren angeblich nur einen Immobilienvermittlungsumsatz getätigt, aber rd. 40 Immobilieninserate in Zeitungen aufgegeben hat.

Fundstelle(n):
DAAAB-19956

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